INNSBRUCK-2023: 5. KONGRESS DER DEUTSCHSPRACHIGEN RECHTSSOZIOLOGIE-VEREINIGUNGEN
Call for Papers

[deutsch] [english]

Call für Beiträge im Panel "Pierre Bourdieus Rechtsdenken. Bestandsaufnahme und Potenzial"

Bourdieus Rechtsdenken ist stets fragmentarisch geblieben. Obgleich der Autor sich einer Vielzahl von soziologischen Phänomenen eingehend gewidmet hat – u.a. der Bildung, den Lebensstilen, der Kunst und Kultur, der Ökonomie, dem Staat sowie den Intellektuellen –, näherte er sich dem Recht kaum tiefergehend und insbesondere nicht in empirischer Hinsicht. Eine ausbuchstabierte Rechtssoziologie hat Bourdieu – anders als etwa Max Weber oder Niklas Luhmann – nicht vorgelegt. Dem Recht wendet er sich dezidiert lediglich in wenigen Publikationen zu1. Bourdieu streift den Gegenstand jedoch immer wieder. Diesbezüglich sind insbesondere seine Analysen des Staates zu nennen, in denen das Recht für Bourdieu im Rahmen von Bürokratie, Macht und Herrschaft praktisch wird.

Entsprechend wenig Beachtung hat Bourdieu bislang in der Rechtssoziologie und der interdisziplinären Rechtsforschung erfahren; dies gilt abgestuft für den französischsprachigen sowie den englisch- und den deutschsprachigen Wissenschaftskontext. Dabei ist seine skizzenhafte Konzeptionierung des Rechts im Kontext seines Werks vielversprechend und einem interdisziplinären Kontext in beide Richtungen – jene der Soziologie wie der interdisziplinären Rechtsforschung – anschlussfähig. Wie kaum ein anderes soziologisches Rechtsdenken ist Bourdieus implizite wie explizite Auseinandersetzung mit dem Recht in vielfacher Hinsicht instruktiv: Indem Bourdieu Akteure und deren Praxis im Rahmen einer relationalen, differenz- und konflikttheoretischen Perspektive in den Blick nimmt, schafft er einen Zugriff auf das Recht, der dazu beitragen kann, die Rechtssoziologie in differenz-, subjekt- und handlungstheoretischer sowie in herrschaftssoziologischer Hinsicht zu erweitern und/oder zu erneuern.

Mit diesem Call möchten wir dazu einladen, Bestandaufnahmen von Bourdieus Rechtsdenken vorzunehmen und Potentiale aus dessen rechtssoziologischer Konzeption weiter auszuschöpfen. Insbesondere möchten wir dazu anregen, Bourdieus Auseinandersetzung mit dem Recht in seiner ganzen Breite zu analysieren. Bourdieu soll möchten wir sowohl als Feldtheoretiker als auch mit Blick auf seine übrigen analytischen Begriffe wie etwa „Kapital“ „symbolische Gewalt“, „praktischer Sinn“ etc. diskutieren.

Es können sowohl empirische als auch theoretische Beiträge eingereicht werden. Der Call richtet sich ausdrücklich auch an Rechtswissenschaftler:innen, die das Recht mit Blick auf Bourdieu analysieren möchten. Bitte richten Sie Vortragsvorschläge bis zum 30.06.2023 an Franziska Brachthäuser franziska.brachthaeuser@fu-berlin.de und Andrea Kretschmann (andrea.kretschmann@leuphana.de).

 

Call for Papers - 5. Rechtssoziologiekongress, Innsbruck 2023

Wissenschaftler:innen aller Disziplinen sind eingeladen, ihre empirischen Forschungsergebnisse und theoretischen Perspektiven im Kontext des Generalthemas zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Die Konferenz ist in mehrere thematische Stränge (Tracks) gegliedert. Grundsätzlich kann jedes Thema mit interdisziplinärem Rechtsbezug innerhalb eines thematisch passenden Tracks oder im Track „General Papers“ eingereicht werden. Beiträge, die inhaltlich Bezug auf das Konferenzthema nehmen, haben bei gleicher Qualität bessere Chancen, berücksichtigt zu werden. Vorschläge für Vorträge können ab sofort eingereicht werden. Außerdem sind wir offen für alternative Formate in allen Tracks, etwa Buchpräsentationen, „author meets critics“, Roundtables, „Fishbowls“ mit kurzen Statements von Forschenden zu einem Thema aus der Perspektive ihrer Arbeiten, Interviews oder Kurzdiskussionen mit Gästen, Filmvorführungen oder künstlerische Interventionen.

Vorschläge (maximaler Umfang 1500 Zeichen) können ausschließlich online über unser Konferenzverwaltungssystem eingereicht werden.

Eine Anleitung für Ihre Einreichung finden Sie hier: Download

Neben Vorträgen können auch Panels/Sessions (mit bis zu vier Vorträgen) eingereicht werden. Wir freuen uns besonders über international/vergleichend zusammengesetzte Panels.

Anleitung zur Einreichung von ganzen Panels (bitte folgen Sie zuerst der allgemeinen Anleitung für Einreichungen):

  1. Die Organisator:innen (Conveners) des Panels machen unter ihren Namen einen Eintrag zum Panel mit einem kurzen Abstract mit den Namen der vorgesehenen Teilnehmer:innen. Im Titel muss das Wort "Panel:" vorangestellt werden.
  2. Die Autor:innen aller Vorträge im Panel reichen ihren Beitrag separat ein. Im Abstract muss der Hinweis "Gehört zum Panel "<Titel>" von <Conveners>" enthalten sein, damit der Eintrag richtig zugeordnet werden kann.

 Der Einsendeschluss wurde bis zum 31.01.2023 verlängert.

Call for Papers als Download

Bitte beachten Sie auch die weiteren Ausschreibungen: