INNSBRUCK-2023: 5. KONGRESS DER DEUTSCHSPRACHIGEN RECHTSSOZIOLOGIE-VEREINIGUNGEN
Themenstränge (Tracks)

Folgende thematischen Stränge (Tracks) werden im Rahmen des Kongresses angeboten. Vorträge können innerhalb einer dieser Tracks eingereicht werden oder, wenn sie einen anderen thematischen Bezug haben, dem Track „General Papers“ zugeordnet werden. In Einzelfällen kann die Programmkommission nach Rücksprache Vorträge in einen anderen Track verschieben. Pro Autor:in dürfen maximal zwei Beiträge eingereicht werden.

Eine nach Tracks geordnete Übersicht der Sessions finden Sie hier.

[deutsch] [english]

 

Track 1: Wissen über Recht, Wissen im Recht, Wissen für das Recht

Geleitet von: Christian Boulanger, Valentin Feneberg, Stefan Machura, Caroline Voithofer, Andrea Fritsche

Track 2: Rechtssubjektivität und Rechtssubjekte

Geleitet von: Michelle Cottier, Elisabeth Holzleithner, Caroline Voithofer

Track 3: (Nicht-)Mobilisierung von Recht und Rechten

Geleitet von: Andrea Fritsche, Hemma Mayrhofer, Michael Wrase

Track 4: Zugänge zum Strafrecht

Geleitet von: Walter Fuchs, Veronika Hofinger, Tobias Singelnstein

Track 5: Zugang zu sozialen Rechten, Zugang zu Sozialrecht

Geleitet von: Felix Welti, Katie Baldschun, Sarah Schulz

Track 6: Globale Zugänge zum Recht

Geleitet von: Tobias Eule

Track 7: Gerichte in der Krise

Geleitet von: Oliver Lembcke, Christian Boulanger, Valentin Feneberg

Track 8: Umwelt im Recht

Geleitet von: Vagias Karavas, Doris Schweitzer

Track 9: Societal Security - Gesellschaftliche Sicherheit, Sicherheitsgefühl und der Zugang zum Recht

Geleitet von: Josef Estermann, Reinhard Kreissl

 

Trackbeschreibungen

Track 1: Wissen über Recht, Wissen im Recht, Wissen für das Recht [pdf]

Verantwortlich: Caroline Voithofer (Innsbruck), Stefan Machura (Bangor), Valentin Feneberg (Berlin), Christian Boulanger (Frankfurt/Main), Andrea Fritsche (Wien)

Wissen über Recht, Wissen im Recht und Wissen für das Recht ist in vielfältiger Weise Türhüter beim Zugang zum Recht. Wissen über subjektive Rechte, Rechtsdurchsetzungsmechanismen oder über Rechtsberatungsangebote ist der Mobilisierung von Recht oftmals vorgelagert (Wissen über Recht). Bei der Anwendung des Rechts wiederum spielen sowohl das professionelle Rechtswissen und extrajuridisches Expert:innenwissen eine zentrale Rolle (Wissen im Recht und für das Recht). Die Beschäftigung mit den Zusammenhängen von Wissen, Macht und Recht ist im Kontext des Zugangs zum Recht deshalb vielversprechend.

Wissen über Recht

Recht durchzieht alle Lebensbereiche und entsprechend vielfältig ist, was Menschen über das Recht zu wissen meinen, und sind auch die Quellen, aus denen sie dieses Wissen ziehen. Das Kontinuum reicht von der Juristin, die sich in ihrer Rolle im Rechtssystem akzeptierter Wissensquellen bedient (siehe auch unten “Wissen im Recht”), bis zum Bürger, der sich an seinen Rechtskundeunterricht erinnert, an Ratgebersendungen im Radio, oder auch an dramatisches Geschehen in Kinofilmen. So kann es in diesem Teil des Tracks um Aspekte des Rechtsbewußtseins/legal consciousness gehen, knowledge and opinion on law oder popular legal culture. Diskutiert werden kann auch, wie dieses Wissen in das Rechtssystem einfließt.

Wissen im Recht 

Als Wissen im Recht wird das Wissen verstanden, das Angehörige der juristischen Professionen sich in ihrer institutionell gerahmten Praxis aneignen, anwenden, verhandeln und reproduzieren. Es kommt in unterschiedlichen Formen vor: als Anwendungswissen der Praktiker:innen und damit oftmals implizites Erfahrungswissen; als dogmatische “Rechtswissenschaft” im engeren Sinne, die Behauptungen über das geltende Recht aufstellt; schließlich das Lehr- und Prüfungswissen, dass den Studierenden und Referendar:innen während ihrer Ausbildung vermittelt wird und zwischen Theorie und Praxis vermitteln muss. Die Rechtssoziologie hat von Anfang an Praxen der Wissensproduktion und -rezeption empirisch und theoretisch untersucht; in letzter Zeit interessieren sich die Sozialwissenschaften nach langem Desinteresse wieder verstärkt für die juristische Ausbildung und für die Frage, wie juristisches Wissen, insbesondere juristische Dogmatik, in der Praxis hergestellt wird.

Wissen für das Recht 

Die Rechtspraxis ist auf empirisches und theoretisches Wissen anderer Disziplinen angewiesen. Dieses Wissen wird entweder explizit für die Verfahren produziert, wenn zum Beispiel psychiatrische, technische oder anthropologische Sachverständige Gutachten in Straf-, Baurechts- oder Asylverfahren liefern, oder es besteht unabhängig vom Rechtssystem, beispielsweise Berichte des Weltklimarats, die dann in climate litigation Prozessen herangezogen werden. Seine rechtliche Verwendung bedeutet stets eine Interpretation und Transformation des Wissens: Das Recht formt die Realität nach seinen normativen Bedürfnissen und vollzieht damit eine systemeigene Wirklichkeitskonstruktion. Für diese Konstruktion sind weitere außerrechtliche Wissensressourcen von Bedeutung, etwa Alltagstheorien, (Plausibilitäts-)Annahmen oder Erfahrungswissen. Durch sie wird (epistemische und rechtliche) Unsicherheit überbrückt und damit Entscheiden ermöglicht. Die Rechtsforschung muss nach den Zugängen extrajuridischen Wissens zum Recht fragen, nach (institutionellen) Faktoren richterlicher Wissensproduktion und nach der Transformation, die rechtliche und außerrechtliche Wissensressourcen bei ihrem Zusammenspiel in der Entscheidungsfindung und -begründung erfahren.

Dem Track liegt ein weites Wissensverständnis zugrunde. Umfasst sein sollen sowohl “internes” rechtsdogmatisches Fachwissen, “externes” Wissen, das im Recht verarbeitet und transformiert wird, Wissen aus nicht-rechtswissenschaftlichen Disziplinen über Recht oder (implizites) Wissen über Recht von Lai:innen, wie es etwa über Bildungsangebote, Rechtsberatungseinrichtungen oder popular culture vermittelt wird. Die genannten Bereiche bilden ein Kontinuum und schließen ebenso Vorverständnisse, Wertungen und Maßfiguren, die die Rechtsanwendung prägen, ein.

Der Track lädt zu Beiträgen ein, die dieses breitgefächerte Feld beleuchten; sich kritisch mit dem Thema „Wissen & Recht“ im Kontext des Kongressthemas auseinandersetzen und deren Beitragende bereit sind, das jeweils dahinter liegende Verständnis von „Wissen“ offen zu diskutieren.

 

Track 2: Rechtssubjektivität und Rechtssubjekte [pdf]

Verantwortlich: Michelle Cottier (Genf), Elisabeth Holzleithner (Wien), Caroline Voithofer (Innsbruck)

Rechtssubjekt, d.h. Träger*in von (subjektiven) Rechten zu sein, und diese auch ausüben zu können, ist Vorbedingung des Zugangs zum Recht. Doch wer hat Zugang zu diesem Status, wie ist Rechtssubjektivität definiert und welcher Anpassungen bedarf es?

Dass jeder Mensch als Rechtssubjekt anerkannt ist, gilt als Erbe der Aufklärung. Ansätze wie intersektionale Legal Gender Studies, post- und dekoloniale Analysen und (Dis)Ability Studies problematisieren das oftmals, wenn auch vielfach nur implizit vorausgesetzte Idealbild des autonomen, am Rechtsleben interessenorientiert teilnehmenden, handlungsfähigen Rechtssubjekts. Sie fragen danach, wer wegen einer Abweichung von diesem Idealbild (etwa wegen der Geschlechtsidentität, der sozialen, ökonomischen, geographischen oder familiären Umstände oder aus Mangel an Ressourcen) an der Rechtsdurchsetzung gehindert wird. Bisweilen sind Menschen effektiv vom Zugang zum Recht ausgeschlossen und erleben sich im Status des bloßen Rechtsobjekts oder als displaced person. Zu denken ist etwa an die Situation geflüchteter Menschen, die in Grenzräumen festgehalten werden, oder an die von Arbeitnehmenden in der Sklaverei ähnlichen Ausbeutungsverhältnissen.

Darüber hinaus befasst sich die Rechtswissenschaft intensiv mit Fragen nach Beginn und Ende der Rechtspersönlichkeit: Ist der Embryo bereits Rechtssubjekt, welchen rechtlichen Status haben menschliche Stammzellen, Eizellen und Spermien, welche Rechte kommen der menschlichen Leiche zu? Gleichzeitig öffnet sich das Recht für Entitäten, die bislang zur Welt der Dinge gezählt werden, und denen neu Rechtssubjektivität zuerkannt werden soll: Diskutiert wird insbesondere die Rechtsträgerschaft von Künstlicher Intelligenz, von Tieren oder von Flüssen und Wäldern. Den Status des Rechtssubjekts zu erweitern, stellt aus Perspektive der Befürworter*innen eine zentrale Strategie zur rechtlichen Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Krisen dar.

Am Status der Rechtssubjektivität teilzuhaben und derart um Rechte ringen zu können, ist aber nicht ohne Ambivalenzen. So besteht etwa die Gefahr, kollektive Probleme der exkludierenden Logik individueller Rechtsmobilisierung zu unterwerfen. Auch Alternativen der kollektiven Rechtsdurchsetzung sind daraufhin zu befragen, ob und inwieweit sie diese Problematik hinter sich lassen können und welche Rolle die Rechtssubjektivität in diesem Zusammenhang spielt.

Der Track ist offen für alle Beiträge, die sich theoretisch oder empirisch mit diesen und ähnlichen Aspekten rund um Rechtssubjekte und Rechtssubjektivität befassen.

 

Track 3: (Nicht-)Mobilisierung von Recht und Rechten [pdf]

Verantwortlich: Andrea Fritsche (Wien), Hemma Mayrhofer (Wien), Michael Wrase (Berlin)

Individuelle oder kollektive Mobilisierungen von Recht bzw. von Rechten sind voraussetzungsvoll. Um solche Prozesse in ihrer Gesamtheit zu verstehen, muss nicht nur die Anrufung des Rechts und seiner Institutionen berücksichtigt werden, vielmehr sind auch Prozesse im Vorfeld der Befassung mit dem Recht bedeutsam. In diesem Track wird der Fokus auf die Bearbeitung (potenziell) rechtlich relevanter Probleme bzw. Konflikte oder Ansprüche gelegt und ergründet, welche Rolle das Recht dabei spielt. Von Relevanz sind Prozesse, in denen Individuen oder Gruppen das Recht und seine Institutionen anrufen und/oder sich diskursiv auf das Recht bzw. Rechte beziehen. Explizit berücksichtigt werden sollen auch jene Prozesse, in denen das Recht für die Konflikt- bzw. Problemlösung oder die Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten (zumindest vordergründig) nicht mobilisiert wird bzw. in denen alternative Wege und Deutungen gewählt werden. Allgemein können z.B. folgende Fragen fokussiert werden: Wie werden Probleme, Konflikte bzw. Ansprüche gerahmt, inwiefern werden dabei Bezüge zum Recht bzw. zu individuellen oder kollektiven Rechten hergestellt? Unter welchen Bedingungen wird das Recht mobilisiert, wann und warum wird davon abgesehen? Welche individuellen und strukturellen Voraussetzungen und Ressourcen beeinflussen die (Nicht-)Inanspruchnahme bzw. Bezugnahme zum Recht? Welche Bedeutung kommt sozialen Ungleichheitsdeterminanten wie Race, Herkunft, sozialer Status und Gender bei der Mobilisierung oder Nicht-Mobilisierung von Recht und Rechten zu? Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang gesellschaftliche Veränderungen infolge von Digitalisierung und Mediatisierung, wie wirken sie sich ggf. auf die (Nicht-)Mobilisierung von Recht(en) aus?

Der Track lädt ein, die unterschiedlichen Ebenen der (Nicht-)Mobilisierung des Rechts genauer zu beleuchten:

Vor dem Recht

Der Blick auf die Prozesse, die der Entscheidung, Recht (nicht) zu mobilisieren, vorausgehen, wirft u.a. Fragen zu folgenden Themenbereichen auf: Wie gestaltet sich die Transformation von Konflikten, Problemen und Ansprüchen (legal needs)? Welche Rolle spielen dabei Aspekte wie Rechtsbewusstsein, gesellschaftliche Bedeutungen und Bilder des Rechts? Wie werden Bedürfnisse und Ansprüche zu menschenrechtlich gerahmten Forderungen (u.a. rights talk)? Welche Faktoren hemmen bzw. unterstützten diese Prozesse? Welche Akteur*innen bestimmten diese Aspekte und Prozesse mit?

Im/mit/neben dem Recht

An dieser Stelle sind verstärkt Aspekte von Interesse, die während der Mobilisierung von Recht/en relevant sind bzw. alternative Wege ermöglichen: Welche Aspekte begünstigen oder behindern das Handeln im bzw. vor dem Recht und seinen Institutionen? Welche Rolle spielen dabei strukturelle Ungleichheiten? Wie gestalten sich informelle Konfliktlösungsprozesse, welche Relevanz haben Institute der Mediation, der Schlichtung oder der Schiedsgerichtbarkeit. Wo liegen die Grenzen der Mobilisierung des Rechts bzw. warum werden Mobilisierungsprozesse abgebrochen (z.B. Verzicht auf Instanzenzug etc.)? Inwiefern lassen sich Rechtsinstitute des Personenschutzes bzw. der Rechtsfürsorge wie Erwachsenenschutz/-vertretung (CH/Ö) oder rechtliche Betreuung (D) als Instrumente stellvertretender Rechtsmobilisierung verstehen? Was sind Spezifika kollektiver Mobilisierung von Rechten? Welche Rolle spielen soziale Bewegungen für rechtliche und gesellschaftliche Dynamiken?

Nach dem Recht

Auf Ebene der Konsequenzen führt die (Nicht-)Mobilisierung von Recht und Rechten zu weiteren relevanten Fragen: Welche Folgen hat die (Nicht-)Mobilisierung des Rechts bzw. von Alternativen auf Ebene des Konflikts, Subjekts bzw. auf gesellschaftlicher Ebene – oder für das Rechts selbst? Inwiefern kann die Mobilisierung von Recht bzw. Rechten zu Empowerment und Emanzipation beitragen bzw. dies verhindern?

 

Track 4: Zugänge zum Strafrecht [pdf]

Verantwortlich: Walter Fuchs (Berlin), Veronika Hofinger (Wien), Tobias Singelnstein (Frankfurt)

Der Track geht der Frage nach, wie Zugänge zum Strafrecht ausgestaltet sind, wo und wie sie für wen offenstehen oder verschlossen sind, inwiefern sie gesellschaftlich ungleich verteilt sind. Diese Fragestellung beinhaltet zwei Dimensionen: Zum einen geht es um die Frage, wer in Kriminalisierungsprozessen Zugang zu rechtlichen Ressourcen hat, diese für sich nutzen kann und auch tatsächlich nützt. Wessen – symbolische oder materielle – Interessen werden durch Strafgesetzgebung verfolgt? Wie zugänglich ist für wen das Instrument der Kriminalanzeige bei der Polizei, und wozu wird es von wem zu welchen Zwecken genutzt? Wer kann wie (egal ob auf Beschuldigten- oder Opferseite) Einfluss auf justizielle Ermittlungsverfahren nehmen? Wem stehen eher diversionelle Erledigungen offen? Wie gleichmäßig sind Ressourcen für Verteidigung und Beschuldigtenschutz verteilt? Wer kann wie erfolgreich strafrechtliche „Litigation-PR“ betreiben? Zum anderen lässt sich die Perspektive aber auch umkehren und fragen, warum bestimmte Personen und Verhaltensweisen eher von Kriminalisierungsprozessen betroffen sind als andere. Hier geht es also um den Zugang zur Kriminalisierung als negatives Gut: Wer ist einem erhöhten informellen oder formellen sozialen Kontrolldruck ausgesetzt? Wer hat keine oder nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden? 

In beiden Dimensionen kann es um eine Vielfalt unterschiedlicher Phänomene gehen. Dazu gehören solche, die unter dem Schlagwort „Klassenjustiz“ beschrieben werden, dass Personen niedriger sozio-ökonomischer Stellung einerseits weniger Möglichkeiten haben, ihre (Verteidigungs-) Rechte geltend zu machen (Gerichtsgebühren; Verteidigung und Verfahrenshilfe; etc.), andererseits in besonderer Weise von Kriminalisierung betroffen sind. Es soll aber auch grundsätzlicher danach gefragt werden, welche Rolle sozio-ökonomische und andere Faktoren, wie z.B. ethnische Herkunft, beim Zugang zum Recht und zur Justiz und bei der Kriminalisierung spielen. Auch die Zugänglichkeit des Strafrechts für besonders vulnerable Gruppen, z.B. Personen in Haftanstalten oder Heimen, kann Thema sein, etwa wenn diese viktimisiert werden und keine Möglichkeit der effektiven Strafverfolgung gegeben ist. Schließlich kann es auch um die Verständlichkeit der Sprache der Strafjustiz gehen, also um sprachliche Barrieren und die Unverständlichkeit der Strafjustiz für juristische Laien und/oder Personen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist.

 

Track 5: Zugang zu sozialen Rechten, Zugang zum Sozialrecht [pdf]

Verantwortlich: Felix Welti (Kassel), Katie Baldschun (Kassel), Sarah Schulz (Kassel)

Die aktuell notwendigen ökologischen und ökonomischen Anpassungsprozesse müssen interdependent mit einer sozialen Transformation, national, transnational wie global, entwickelt werden. In der Konflikthaftigkeit von Transformationsprozessen bietet das Recht die Möglichkeit Ausgleich zu schaffen. Dabei kann es Zugang zu ausgleichender Gerechtigkeit bieten und muss zugleich Zugang zu Rechtsschutz schaffen und erweitern.

In der Demokratie ist die politische Gleichheit zentrale Bedingung für die Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess. Klar ist jedoch, dass politische Gleichheit nicht ohne Voraussetzungen ist. Ohne eine Existenzsicherung und darüber hinaus reichende soziale Teilhaberechte bleiben politische Gleichheit und damit demokratische Teilhabe eine Illusion.

Politische Gleichheit und soziale Gleichheit stehen im Wechselverhältnis. Soziale Gleichheit wird in der Gesellschaft konkret. Mit Blick auf soziale Gleichheit ist das Sozialrecht einerseits als konkretisierter rechtsphilosophisch begründbarer Anspruch auf soziale Rechte, zu verstehen. Auf allen Abstraktionsebenen geht es um die Mobilisierung und Zugänglichkeit sozialer Rechte, individuell wie kollektiv, und um den Zugang zu Regelung und Umsetzung sozialer Ansprüche, ganz allgemein und in Teilbereichen.

Im Track sind alle Beiträge willkommen, die sich mit dem Zugang zu sozialen Rechten und dem Sozialrecht, national wie international beschäftigen.

Fragen:

  • Wie wirken soziale Rechte auf die Gesellschaft und wie wirkt die Gesellschaft auf soziale Rechte?

  • Wie sieht eine wirksame Garantie sozialer Rechte aus?

  • Wie realisiert sich das Ziel sozialer Gerechtigkeit und gleicher Teilhabe in konkreten Normen, in ihrer Setzung, Umsetzung und Anwendung?

  • Wie müssen Institutionen gestaltet sein, z.B. durch Selbstverwaltung und Partizipation, damit soziale Rechte mobilisiert, konkretisiert und in Anspruch genommen werden können?

  • Welche Interessenlagen treffen dabei aufeinander, und wie partizipativ sind Prozesse ausgestaltet?

  • Welche (und wie) sind die Situationen/Lebenslagen/Orte, in/an denen Menschen Zugang zu sozialen Rechten suchen (benötigen)?

  • Was sind Voraussetzungen, Hilfen und Barrieren für individuelle Rechtsmobilisierung, welche Bedeutung hat die kollektive Mobilisierung bei der Formulierung und Durchsetzung sozialer Rechte?

  • Welche Aufgabe haben öffentliche und private Institutionen und Akteure:innen für den Zugang zu sozialen Rechten, und wie muss der Zugang zu Leistungsträgern und Gerichten gestaltet sein, damit soziale Rechte eingefordert und durchgesetzt werden können?

  • Ist die aktuelle Corona-Pandemie als Krise eine Chance, den Zugang z.B. durch Digitalisierung zu verbessern?

 

Track 6: Globale Zugänge zum Recht [pdf]

Verantwortlich: Tobias Eule (Bern), Laura Affolter (Bern)

Außerhalb nationaler Rechtslogiken (und dazugehöriger nationaler Zugangshemmnisse und -Erleichterungen) ist der Zugang zu Recht praktisch wie methodisch und theoretisch oftmals besonders und besonders anspruchsvoll. Vorstellungen von, Wissen über und die Mobilisierung des internationalen Rechts ist häufig noch spezialisierter und weniger allgemein zugänglich. Dies gilt sowohl für die Institutionen des Völkerrechts als auch (womöglich insbesondere) für internationales Privatrecht und internationale Schiedsgerichte. Dieser Track lädt ein, diesen besonderen Bedingungen Rechnung zu tragen.

Eine globale Perspektive auf Zugänge zu Recht erfordert darüber hinaus, die traditionell scharfe Trennung zwischen nationalem und supranationalem, privatem und öffentlichem Recht in einen anderen Kontext zu stellen. Dies wird aktuell in Diskussionen über den Zugang zu nationalem Recht durch nicht im Land ansässige Dritte (etwa im Kontext deutscher Debatten um ein Lieferkettengesetz oder die Schweizer Konzernverantwortungsinitiative) verdeutlicht. Dieser Track beschäftigt sich auch mit der Frage, inwieweit eine transnationale Rechtsperspektive neue Herangehensweisen und Antworten auf Zugangshemmnisse mit sich bringt.

Ein dritter wichtiger Themenbereich sind in diesem Kontext die Debatten um die Dekolonialisierung des Rechts, in der Perspektiven des globalen Südens auf herrschende Normen und Rechtsinstrumente auch die Frage aufwerfen, inwieweit Zugänge zum Recht (etwa zur Rechtssetzung, zur Interpretationshoheit, aber auch zu neuen Überlegungen eines dekolonialiserten globalen Rechts) neu betrachtet werden können – und müssen. 

Zugänge zu über-nationalen Institutionen, transnationale Rechtspraktiken oder dekoloniale Perspektiven fordern uns heraus, Recht und seine Mobilisierung über traditionelle Erklärungsansätze hinaus zu verstehen. Der Track lädt ein, dies zu tun und ist offen für Beiträge, die sich theoretisch oder empirisch mit diesen und ähnlichen Aspekten rund um globale, transnationale und oder dekoloniale Zugänge zu Recht befassen.

 

Track 7: Gerichte in der Krise [pdf]

Verantwortlich: Oliver Lembcke (Bochum), Christian Boulanger (Frankfurt/Main), Valentin Feneberg (Berlin)

Dieser Track untersucht Gerichte als Institutionen und Akteure in den unterschiedlichen Arenen des Rechts und der Politik. Der Fokus liegt auf deren Rolle in Zeiten weitgehender Normalität einerseits und gesteigerter Krisenanfälligkeit andererseits. Die Gerichtsbarkeit besitzt eine erstaunliche Formenvielfalt; mit ihr werden ganz unterschiedliche Erwartungen verbunden: Gerichte werden als bürokratische Verwalter kleinteiliger Konflikte ebenso wahrgenommen wie als Versicherung gegen gesellschaftliche Verwerfungen oder als Gegenspieler der Regierung.

Gerichte werden in verschiedenen Disziplinen unterschiedlich erforscht. Zunehmend setzt sich jedoch die Einsicht durch, dass sich die unterschiedlichen Perspektiven und Methoden wechselseitig bereichern oder zumindest produktiv irritieren können. In diesem Sinne bietet der Track ein breites Forum für Beiträge zu den folgenden Fragen:

  • Wie verhalten sich Gerichte in (vermeintlichen oder tatsächlichen) Krisenzeiten (z. B. die Pandemie, Migration, Klimawandel, Finanzen etc.)?

  • Welche politischen Veränderungen und welches eigene Verhalten führt dazu, dass die Gerichtsbarkeit selbst krisenhafte Veränderungen erfährt? 

  • Welche Rolle spielt dabei das Zusammenspiel zwischen strategischen Klageerhebungen und ausgreifendem (oder ausbleibendem) richterlichem Aktivismus?

  • Wohin entwickelt sich die spannungsreiche Beziehung zwischen Demokratie und Konstitutionalismus, zwischen Parlamentsrecht und Richter:innenrecht?

Zur Diskussion über solche und verwandte Fragen möchten wir einladen. Empirische Studien in Form von Fallbeispielen und vergleichenden Studien sind willkommen.  

 

Track 8: Umwelt im Recht [pdf]

Verantwortlich: Vagias Karavas (Luzern), Doris Schweitzer (Frankfurt/Main)

Laut Erich Hörl erleben wir heute den Durchbruch einer neuen historischen Semantik: den Durchbruch der Ökologie, und dies nicht zuletzt aufgrund der massiven Folgen des Klimawandels, des forcierten Artenstrebens, der Vermüllung der Meere oder der Vergiftung des Bodens (und des Grundwassers). Es ist daher nicht verwunderlich, dass die ökologische Frage, d.h. die Umweltproblematik, zunehmend auch im Recht zu grundlegenden Diskussionen führt. Die Konzepte und Konfliktlösungsmechanismen des herkömmlichen Natur- und Umweltschutzrechtes scheinen angesichts der drohenden Existenzgefährdung der Menschheit, wie sie paradigmatisch auch in der Anthropozändiagnose zum Ausdruck kommt, nicht mehr zu greifen.

Auf der einen Seite zeigt sich, dass die Umweltproblematik auf konkreter Ebene in neuartiger Weise adressiert wird: Die „Rechte der Natur“, durch die nicht nur aus postkolonialen Gründen der Status der Natur oder Naturobjekte als Rechtssubjekte anerkennt wird, stellen hier nur ein prominentes und vieldiskutiertes Beispiel dar. Man kann auch auf zahlreiche neuartige Umweltregulierungen, so etwa auch im Bereich von Geoengeneering und Emissionshandel verweisen. Aber auch im Strafrecht zeigen sich durch die Kodifizierung des Ökozids in nationalen Rechtsordnungen bzw. durch die angestrebte Kodifizierung auf internationaler Ebene konkrete Auswirkungen. Angesichts der Anthropozän-Diagnose ist zudem nicht nur ein Kampf um das Recht, sondern verstärkt ein Kampf mit/mittels Recht zu erkennen, der insbesondere in strategischen Prozessführungen zum Ausdruck kommt: So ist ein rapider Anstieg der sogenannten Klimaklagen zu erkennen, mittels derer die Verantwortlichkeit verschiedener Akteur:innen (private juristische Personen wie Shell oder RWE, aber auch Regierungen) für die Umweltfolgen ihres Handels eingeklagt.

Auf der anderen Seite stellt gerade die Anthropozändiagnose das Recht auf ganz grundsätzlicher Ebene vor Herausforderungen. Denn letztlich stehen so zentrale Kategorien wie Raum, Zeit, (Im)Materialität, Subjekt, Recht, Pflicht und Ethik sowie Verantwortung und Stellvertretung etc. zur Debatte, die die Rechtstheorie – aber letztlich auch die Sozialwissenschaften – in ihren Fundamenten betreffen.

Im Panel soll der Frage nachgegangen werden, welche Folgen der Eingang der Umweltproblematik angesichts solcher existentiellen Probleme wie dem Klimawandel etc. ins Recht zeitig – sowohl in rechtsdogmatischer und -theoretischer, aber auch zivilgesellschaftlicher und gesellschafts-theoretischer Hinsicht:

  • Wie wird Natur adressiert, und inwiefern sind hier Transformationen auszumachen?

  • Wie wird die Beziehung zwischen Mensch und Natur neu konzipiert?

  • Wie wandeln sich die klassischen Kategorien des Subjekts, der Verantwortung oder der Zurechnung?

  • Welche neuen rechtliche Akteur:innen erscheinen auf der Bildfläche? Was bedeutet in diesem Kontext strategic litigation?

  • Welche rechtsdogmatischen Folgen lassen sich abzeichnen? Vice versa: Welche gesellschaftlichen Folgen implizieren diese Transformationen? 

 

Track 9: Societal Security – Gesellschaftliche Sicherheit, Sicherheitsgefühl und der Zugang zum Recht [pdf]

Verantwortlich: Josef Estermann (Zürich), Reinhard Kreissl (Wien)

Der Diskurs über Sicherheit in der Gesellschaft, über das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung wird häufig dominiert vom Kriminalitätsdiskurs. Der Diskurs über gesellschaftliche Sicherheit muss aber weiter gefasst werden. Es geht zwar zentral um die Angst vor Verbrechen, vor dem Fremden und Unvertrauten einerseits und um die Sicherheit, welche von Polizei, Gerichten, Staat als Institutionen und dem Recht als normative Grundlage dieser Institutionen sicherzustellen sei. Gleichzeitig können aber gerade diese Institutionen Gefühle der Unsicherheit hervorrufen: Angst vor Verfolgung und Diskriminierung entlang von Merkmalen wie Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit oder ökonomische Potenz.

Die Forschung gibt Hinweise darauf, dass gerade diese Merkmale bei dem Zugang zum Recht eine entscheidende Rolle spielen. Wenn sich Ängste über die Gewährleistung der Versorgungssicherheit verbreiten, eine Versorgungssicherheit, welche in den modernen Staaten von den Institutionen geleistet oder mindestens überprüft werden soll, ist der Zugang zum Recht und das Verständnis von Recht eine entscheidende moderierende Variable.

In dem Track werden unter anderen Kriminal- und Strafrechtssoziologie, Sicherheitsarchitekturen, Korruptionsdiskurse, Steuergerechtigkeit, digitale Sicherheit, Änderungen von Rahmenbedingungen wie zum Beispiel in der aktuellen pandemischen Situation oder Migrationsprobleme angesprochen.

Mitarbeit und Empfehlungen in der Gestaltung des Tracks sind herzlich willkommen.