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Interdisziplinäre Rechtsforschung zwischen Rechtswirklichkeit, Rechtsanalyse und Rechtsgestaltung Wir laden ein, anlässlich des Kongresses der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen vom 4.-6. September 2008 an der Universität Luzern Vorschläge für Arbeitssitzungen und Einzelvorträge einzureichen.

Thema des Kongresses sind die Perspektiven der inter- oder transdisziplinären Rechtsforschung auf ihren Gegenstand Recht sowie die Relationen zwischen dem Recht und den übrigen „faits sociaux“. Wie stellt sich die Rechtsforschung zu ihrem Gegenstand Recht: Sieht sie ihre Rolle in der ‚distanzierten’ Analyse des sozialen Phänomens „Recht“ und verzichtet sie auf Veränderungsansprüche? Bedient die Forschung primär disziplinäre Problemstellungen der jeweiligen Gesellschafts- oder Kulturwissenschaft? Oder zielt die ‚engagierte’ Forschung darauf, vermittels eigener Befunde in die Rechtsgestaltung einzugreifen? Sieht sie ihren Beitrag darin, die Grundlagen für eine durch empirisches Wissen verbesserte Rechtspraxis und Gesetzgebung zu liefern? [mehr...]