Personal tools
You are here: Home Presse Konferenzthemen
Document Actions

Konferenzthemen

by Christian Boulanger last modified 2007-06-20 14:32

Auf der Konferenz werden die neuesten Ergebnisse aus der Forschung zu "Recht und Gesellschaft" präsentiert. Unter anderem werden Vorträge zu folgenden Tehmen gehalten:

  • Folter und der Sicherheitsstaat: Im 21. Jahrhundert hat die US-Regierung Folter in aller Öffentlichkeit als “legitime” Taktik zur “Bekämpfung des Terrors” und dem“Erhalt der Sicherheit“ wiedererweckt. Die einzige verbliebene Supermacht, die eigentlich ein Modell für den Rechtsstaat sein will, hat ganz offen den universellen Konsens verlassen, der die Misshandlung von Gefangenen rechtlich missbilligt. Rechts- und Sozialwissenschaften müssen darüber nachdenken, welche Auswirkungen die Renaissance der Folter und das Ausgreifen des Sicherheitsstaats auf globaler Ebene auf die heutigen Gesellschaften haben.

  • Gewalt, Menschenrechte und Gender: Formen von gewaltsamer Machtausübung, die Ungleichheit von Geschlechterbeziehungen und Menschenrechtsverletzungen verbinden sich in vielfältiger Weise unter Bedingungen von Krieg, Menschenhandel und häuslicher Gewalt. Häufig manifestieren sich diese Verbindungen in sexueller Gewalt als Kriegswaffe während Genoziden. Im Rahmen der Aufarbeitung von Kriegshandlungen wird sexuelle Gewalt regelmäßig durch internationale Gerichte oder Versöhnungskommissionen öffentlich thematisiert. Auf der Konferenz wird in vergleichender Perspektive diskutiert werden, wie Menschenrechte besser durchgesetzt werden können.

  • Ethnizität, Rassismus und Diskriminierung im 21. Jahrhundert: Ethnische Gruppen sind in modernen Gesellschaften unmittelbar von Gesetzen, staatlichen Maßnahmen und öffentlichen Diskussionen , die ethnische Identität zum Thema haben, betroffen Die Frage nach Rassismus und die Antwort des Staates hierauf stellt sich in allen Demokratien immer wieder neu. Wie sind die Erfahrungen  mit Antidiskriminierungsgesetzen, die in Deutschland kontrovers diskutiert werden, im internationalen Vergleich? Wie formieren sich Identitäten und soziale Gruppen in verschiedenen rechtlich-sozialen Kontexten?

  • Rechtsstaatlichkeit und Verfassungsgerichtsbarkeit im Vergleich: Der kontinentaleuropäische „Rechtsstaat“ und die „Rule of Law“ der anglo-amerikanischen Rechtssysteme haben in den vergangenen 20 Jahren einen weltweiten Siegeszug angetreten. Im Zuge der „Verrechtlichung der Politik“ sind in alten und neuen Demokratien Verfassungsgerichte eingerichtet oder verstärkt worden. Wie steht es um die Souveränität des parlamentarischen Gesetzgebers, wenn Männer und Frauen in Roben Gesetze mit einem Federstrich zunichte machen können? Wie können Gerichte Individuen und Minderheiten zu ihren Rechten verhelfen? Kann der Rechtsstaat gesellschaftliche Konflikte lösen?

  • "New Governance“: Im Zeitalter der Globalisierung bilden sich neben den rechtlichen Strukturen der Nationalstaaten  immer mehr andere, häufig informelle und demokratisch nicht legitimierte Formen des Regierens und Regiert-Werdens heraus. Diese unter dem Begriff “New Governance” zusammengefassten Strukturen beruhen die auf rechtlich unverbindlichen Prinzipien und Koordinierungsmechanismen sowie auf zahlreichen und oft konkurrierenden Institutionen zur Konfliktlösung. Diese Mechanismen bieten oft erweiterte Partizipationsmöglichkeiten, stärkere Transparenz und neuartige Entscheidungsprozeduren. Auf der anderen Seite wächst die Zahl der kritischen Stimmen. Wie sieht – auch aus rechtssoziologischer Sicht – die Bilanz dieser neuen „Governance“-Strukturen aus?

  • Religion und Säkularismus: rechtliche Perspektiven: Im 21. Jahrhundert hat das Verhältnis zwischen Recht und Religion neue Dimensionen gewonnen. Das Religiöse erlebt eine Wiederkehr und kommt immer stärker in den Blick staatlicher Regulierungsversuche. Um das häufig hoch brisante Verhältnis von Recht und Religion samt seiner Wechselwirkungen zu verstehen, ist nicht nur ein Rückgriff auf die Geschichte der Säkularisierung des Rechts notwendig. Die empirische Untersuchung von religiösen Praktiken, Identitäten, Orten und Lebensweisen steht neben der kreativen Neukonzeption von Regulierungsformen auf der Agenda der „Law and Society“-Forschung.

  • Transformationen von Kriminalität und Strafe: vom „Lokalen“ zum „Globalen“ und zurück: Die Globalisierung erfasst Kriminalität genauso wie deren Bekämpfung. Neben organisierten kriminellen Netzwerken überqueren Ideen und Praktiken in Polizei und Justiz die Grenzen und verändern die kriminologische Landschaft auf allen Ebenen. Die Diskussion um Todesstrafe und die Rechte von Gefangenen, Straftätern und Opfern spielt sich vor einem kulturellen und sozioökonomischen Hintergrund ab, der sich in jedem Land anders gestaltet. Wie verändert die internationale menschenrechtliche Diskussion regionale „Kulturen des Strafens“? Inwiefern trägt die – immer noch in den Kinderschuhen steckende - internationale Strafgerichtsbarkeit zur Verhinderung von Regierungskriminalität bei?

  • Transnationale Rechtsordnungen: Inter- und transnationale Organisationen wie die UNO, die Weltbank, die Europäische Union oder die OECD haben im Zusammenspiel mit nationalen Regierungen und Gesetzgebern und international agierenden Unternehmen die Ausweitung und Homogenisierung von Regelungen auf globaler Ebene gefördert, begleitet von der Einrichtung von Gerichten und gerichtsähnlichen Streitschlichtungsorganen. Nicht zuletzt die europäische Integration zeigt, dass nationale Kompetenzen in großem Ausmaß auf supranationale Instanzen übertragen werden können. Wohin führen diese Entwicklungen? Wer sind die Gewinner des „globalen Rechts“?

  • Recht, Globalisierung und Entwicklungszusammenarbeit: In der öffentlichen Diskussion, aber auch in der Wissenschaft des „Nordens“ wird oft nicht umfassend erkannt, welche spezifischen Auswirkungen die Globalisierung des Rechts auf die Akteure des Rechtssystems und das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung in Ländern des „Globalen Südens“ haben. Damit „Rechtsstaatsdialoge“ nicht in Monologe ausarten und rechtliche „Transplantate“ keinen Schaden anrichten, sondern zu nachhaltiger Entwicklung beitragen, müssen interdisziplinär arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem „Norden“ und dem „Süden“ sich gegenseitig zuhören und zusammenarbeiten.

  • Recht, Umwelt, Technik: Der technologische Fortschritt macht auf der einen Seite immer weitergehende Erfolge bei der Bekämpfung von Krankheiten, Umweltzerstörungen und anderen Risikofaktoren möglich. Auf der anderen Seite ergeben sich Gefahren für Menschen- und Bürgerrechte durch Technologien, die die lückenlose Überwachung der Bürger, seiner Daten und seiner genetischen Informationen ermöglichen. Wie verändern Patente auf wissenschaftliche Entdeckungen und „Biopiraterie“ das Verhältnis zwischen Mensch und Natur? Welche Antworten hat das Recht auf die Herausforderungen der Technik?