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Rückblick

Hier finden Sie Informationen zu einigen der Vorgänger-Kongressen von "Kampf ums Recht" und anderen Veranstaltungen im Rahmen der Rechtssoziologie und im Zusammenhang mit dem Kongress

Berlin 2010: Rechtsforschung als disziplinenübergreifende Herausforderung

Dritte Tagung für Wissenschaftler/innen in der disziplinenübergreifenden Rechtsforschung, 17./18. September 2010, Evangelische Hochschule Berlin, Forumsthema: „Recht sozial. Disziplinenübergreifende Perspektiven auf soziale Sicherung“.  

Recht ist ein gesellschaftliches Phänomen, Recht ist Ursache und Wirkung sozialer, kultureller, politischer und ökonomischer Strukturen, Handlungen und Kommunikationen. Rechtsforschung, die dem gerecht werden will, ist auf die Zusammenarbeit unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen angewiesen. Die normativ orientierte Rechtswissenschaft stellt nur einen – wenn auch zentralen – Ausschnitt des Forschungsfeldes dar. Recht muss auch in seinen Wechselwirkungen mit gesellschaftlichen Veränderungen, als politischer Faktor und Herrschaftstechnik, als literarischer Diskurs und symbolische Ordnung untersucht werden. Darin unterscheiden sich diese Perspektiven von einer immanenten Rechtskritik, die mit Hilfe juristischer Methoden Normenkonflikte feststellt.

Wir bieten Wissenschaftler/innen aus den Rechts- und Sozialwissenschaften, der Ethnologie, den Geistes- und Politikwissenschaften sowie allen anderen Disziplinen, die sich (auch) mit Recht beschäftigen, die Gelegenheit, ihre Arbeiten einem Publikum vorzustellen, das für Sichtweisen jenseits des eigenen Fachs offen ist. Dabei möchten wir die am MPI in Halle 2003 und 2005 begonnenen Debatten über Probleme und Chancen der Zusammenarbeit von Disziplinen bei der Definition und Bearbeitung von gesellschaftlichen Problemen mit Recht fortsetzen und die Anschlussfähigkeit von Begriffen und die Verwendung von Methoden diskutieren. Welche Antworten halten die verschiedenen Disziplinen auf aktuelle Probleme der Forschung zu Recht bereit? Auf welche „Methoden der Interdisziplinarität“ können wir als Forschende zurückgreifen? Unser Ziel ist es, disziplinäre und institutionelle Barrieren zu überwinden, von der viele Forschungsgebiete im deutschsprachigen Raum noch immer geprägt sind – dies nicht nur zwischen der Rechts- und anderen Wissenschaften, sondern auch zwischen Universitäten und (Fach-)Hochschulen.

Bremen 2010: Transnationalismus in Recht, Staat und Gesellschaft

Internationaler Kongress der deutschsprachigen ‚Recht und Gesellschaft’-Forschung in Bremen 2010

Von Mittwoch, den 3. März bis Freitag, den 5. März 2010 findet im Bremer Haus der Wissenschaft ein wissenschaftlicher Kongress zum Thema Transnationalismus in Recht, Staat und Gesellschaft statt.

Der Kongress der Vereinigung für Rechtssoziologie (www.rechtssoziologie.info) wird vom Fachbereich Rechtswissenschaft (Gralf-Peter Calliess und Konstanze Plett) in Kooperation mit dem Bremer Sonderforschungsbereich 597 Staatlichkeit im Wandel (www.staat.uni-bremen.de) (Jens Mertens und Mauro Zamboni) ausgerichtet. Der erste Teil der Veranstaltung ist dem Schwerpunkt Transnationale Unternehmen gewidmet, welcher von Bremer Juristen, Ökonomen und Politologen zu einem zukünftigen Bremer Forschungsfeld entwickelt werden soll. Für diesen englischsprachigen Teil der Veranstaltung konnten Sarianna Lundan (Maastricht University), Gunther Teubner (Universität Frankfurt am Main), Peter Muchlinski (University of London), Horst Eidenmüller (LMU München), Larry Catá Backer (PennState, Dickinson School of Law, USA) und Karsten Nowrot (Universität Halle-Wittenberg) als international anerkannte Experten für Vorträge gewonnen werden.

Im zweiten Teil der Veranstaltung finden insgesamt sechs Parallelsektionen zu Themen wie Transnationales Verwaltungsrecht (Vorsitz: Andreas Fischer-Lescano, Universität Bremen), Transnational Corporate Social Responsibility (Vorsitz: Martin Herberg, SFB 597), Transnationales Recht: Gender, Race, Sexualities, Abilities (Vorsitz: Susanne Baer, HU Berlin), Transnationale Finanzmarktregulierung (Vorsitz: Lars Klöhn, Universität Marburg), Transnationale Korruptionsbekämpfung (Vorsitz: Kai Bussmann, Universität Halle-Wittenberg) und Immigration in einem transnationalen Kontext (Vorsitz: Felix Herzog, Universität Bremen) statt.

Am Donnerstagabend wird die Mitgliederversammlung der Vereinigung für Rechtssoziologie durchgeführt, wo unter anderem die Umbenennung in Vereinigung für Recht und Gesellschaft beschlossen werden soll. Zudem steht wieder die Verleihung des Christa-Hoffmann-Riem Preises für Recht und Gesellschaft, des höchstdotierten rechtswissenschaftlichen Preises in Deutschland, an. Die Veranstalter rechnen mit über 100 Teilnehmern vornehmlich aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Luzern 2008: 1. Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen

4.-6. September 2008, Universität Luzern, Schweiz

Thema des Kongresses ist das Verhältnis der inter- oder transdisziplinären Rechtsforschung zu ihrem Gegenstand Recht sowie zwischen dem Recht und den übrigen „faits sociaux“. Wie stellt sich die Rechtsforschung zu ihrem Gegenstand Recht: Sieht sie ihre Rolle in der indifferenten Analyse des sozialen Phänomens „Recht“ und verzichtet sie damit auf einen Veränderungsanspruch? Stellt sich die Rechtsforschung primär in den Dienst einer Gesellschafts- oder Kulturwissenschaft? Oder zielt sie darauf, vermittels ihrer Befunde in die Rechtsgestaltung einzugreifen und so zum Wandel des eigenen Gegenstandes, des wirksamen Rechts, beizutragen?

Willkommen sind Beiträge aus allen Feldern der empirischen und/oder theoretischen Rechtsforschung. Wissenchaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Rechtswissenschaften, der Soziologie und Politologie, der Anthropologie und Geschichtswissenschaft sowie der Gesellschafts- und Kulturwissenschaften allgemein sind eingeladen, auf dem Kongress ihre aktuellen Forschungen vorzustellen und das eigene Verhältnis zum Gegenstand Recht im Sinn des Kongressthemas zu reflektieren und zu begründen. Besonders willkommen sind auch Beiträge aus den Reihen des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Das Ziel des Kongresses ist neben der inhaltlichen Auseinandersetzung auch die verbesserte Vernetzung der deutschsprachigen Forschung im Feld von „Recht und Gesellschaft“.

Berlin 2007: Internationale Konferenz "Law and Society in the 21st Century"

Humboldt-Universität zu Berlin, 25.-28. Juli 2007

Vom 25. bis zum 28. Juli 2007 ist die Humboldt-Universität zu Berlin Gastgeberin der internationalen und interdisziplinären Konferenz zu „Recht und Gesellschaft“ (Law and Society / Socio-legal Studies). Die Konferenz wird von der amerikanischen Law and Society Association (LSA) zusammen mit dem Research Committee on Sociology of Law (RCSL) der International Sociological Association (ISA) und Partnerorganisationen aus Deutschland, Großbritannien und Japan ausgerichtet. Sie ist sowohl quantitativ (ca. 2500 Teilnehmende) als auch wissenschaftlich die mit weitem Abstand bedeutendste Konferenz auf ihrem Gebiet.

Die Konferenz richtet sich an alle, die sich in Forschung, Lehre und Praxis in disziplinenübergreifender Weise mit „Recht“ als gesellschaftlichem Phänomen befassen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind ebenso wie wissenschaftlich interessierte Personen aus so verschiedenen Disziplinen wie Sozial- und Politikwissenschaften, Rechts- und Verwaltungswissenschaften, Kriminologie, Anthropologie und Ethnologie, Ökonomie, Geschichte, Psychologie, Philosophie, Kultur-, Literatur- und Sprachwissenschaften oder Geschlechterstudien eingeladen, ihre Forschungen einem internationalen Publikum vorzustellen und zu diskutieren.