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Call for Papers

Call for Papers | Informationen, Termine und Details zur Einreichung auf einem Blick.

 

Die Frist für Einreichungen zum Kongress ist leider abgelaufen

Zur Bearbeitung ihrer weitreichenden Fragestellungen bedarf die Rechtsforschung transdisziplinärer Anstrengungen sowie quantitativer und qualitativer Methoden. Dies unterstreicht nicht zuletzt das Beispiel der angloamerikanischen Law & Society Bewegung und die grosse Resonanz des 1. Kongresses 2008 in Luzern. Entsprechend sind Beiträge willkommen aus allen Feldern der empirischen und theoretischen Rechtsforschung. Kolleg/innen aus Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Philosophie, Geschichtswissenschaft, Ökonomie oder Linguistik sind eingeladen, das Programm des Kongresses mit zu gestalten.

Die Programmplanung gliedert sich in zwei Schritte.
 
Zunächst laden wir dazu ein, Vorschläge für ganze thematische Sessions einzureichen. Wir freuen uns über Vorschläge, die ein aktuelles Forschungsthema interdisziplinär und gleichzeitig fokussiert behandeln, und anerkannte Expert_innen ebenso wie junge Forschende einbinden. Sessions umfassen drei bis vier Einzelvorträge und haben einen Zeitraum von ca. 90 Minuten zur Verfügung. Die Verantwortung für die inhaltliche Koordination liegt bei den Leiter_innen der Sessions. Bei den Vorschlägen können alle oder einzelne Teilnehmer_innen von vornherein benannt werden, die sich dann jedoch individuell anmelden müssen. Vorschläge für Panels und dazugehörige Einzelbeiträge können bis zum 28. Februar 2011 online eingereicht werden. Die Abstracts sollten jeweils einen Umfang von 1500 Zeichen nicht überschreiten. 
 
Einzelbeiträge können entweder mit Bezug auf eine dieser Sessions oder allgemein mit Bezug auf das Kongress-Thema ebenfalls online angemeldet werden. Die Einreichungsfrist für allgemeine Abstracts (Umfang von ca. 1500 Zeichen) endet am 31. März 2011.
 
Wenn Sie technische Fragen zur Anmeldung haben, ist Ihnen Leo Bachinger (l.bachinger <at> gmx.at) gerne behilflich. Für inhaltliche Nachfragen steht Ihnen Wolfgang Stangl (wolfgang.stangl <at> univie.ac.at) gerne zur Verfügung.
 
Die Programmkommission, besetzt mit Rechtssoziolog/innen und/oder Jurist/innen aus Österreich, der Schweiz und Deutschland, wählt die Vorträge und Sessions aus. Ziel der Auswahl ist es, die Breite und Güte der interdisziplinären Rechtsforschung abzubilden. Wir ermutigen Nachwuchswissenschaftler/innen, die Gelegenheit zur Präsentation wahrzunehmen. Kongresssprache ist Deutsch, Vorträge können aber auch auf Englisch oder Französisch gehalten werden.
 
Veranstaltende Organisationen: Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie Wien, Vereinigung für Recht und Gesellschaft, Forschungskomitee Rechtssoziologie und Rechtswirklichkeitsforschung der SGS, Sektion Rechtssoziologie der DGS, Institut für interdisziplinäre Rechtsforschung/Law and Society Institut Berlin (LSI Berlin), Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit, Juristische Fakultät der Universität Wien.


Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!

    Poster zum Ausdrucken und Aushängen
   
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