Call for Papers
Call for Papers | Informationen, Termine und Details zur Einreichung auf einem Blick.
Die Frist für Einreichungen zum Kongress ist
leider abgelaufen
Zur Bearbeitung ihrer weitreichenden Fragestellungen bedarf die
Rechtsforschung transdisziplinärer Anstrengungen sowie quantitativer
und qualitativer Methoden. Dies unterstreicht nicht zuletzt das
Beispiel der angloamerikanischen Law & Society Bewegung und die
grosse Resonanz des 1. Kongresses 2008
in Luzern. Entsprechend sind Beiträge willkommen aus allen Feldern
der empirischen und theoretischen Rechtsforschung. Kolleg/innen aus
Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Philosophie,
Geschichtswissenschaft, Ökonomie oder Linguistik sind eingeladen, das
Programm des Kongresses mit zu gestalten.
Die Programmplanung
gliedert sich in zwei Schritte.
Zunächst laden wir dazu ein, Vorschläge
für ganze thematische Sessions einzureichen. Wir freuen uns über
Vorschläge, die ein aktuelles Forschungsthema interdisziplinär und
gleichzeitig fokussiert behandeln, und anerkannte Expert_innen ebenso
wie junge Forschende einbinden. Sessions umfassen drei bis vier
Einzelvorträge und haben einen Zeitraum von ca. 90 Minuten zur
Verfügung. Die Verantwortung für die inhaltliche Koordination liegt bei
den Leiter_innen der Sessions. Bei den Vorschlägen können alle oder
einzelne Teilnehmer_innen von vornherein benannt werden, die sich dann
jedoch individuell anmelden müssen. Vorschläge für Panels und
dazugehörige Einzelbeiträge können bis zum 28. Februar 2011 online
eingereicht werden. Die Abstracts sollten jeweils einen Umfang von 1500
Zeichen nicht überschreiten.
Einzelbeiträge können entweder mit Bezug
auf eine dieser Sessions oder allgemein mit Bezug auf das
Kongress-Thema ebenfalls online angemeldet werden. Die
Einreichungsfrist für allgemeine Abstracts (Umfang von ca. 1500
Zeichen) endet am 31. März 2011.
Wenn Sie technische Fragen zur Anmeldung
haben, ist Ihnen Leo Bachinger (l.bachinger <at> gmx.at) gerne
behilflich. Für inhaltliche Nachfragen steht Ihnen Wolfgang Stangl
(wolfgang.stangl <at> univie.ac.at) gerne zur Verfügung.
Die Programmkommission, besetzt mit
Rechtssoziolog/innen und/oder Jurist/innen aus Österreich, der Schweiz
und Deutschland, wählt die Vorträge und Sessions aus. Ziel der Auswahl
ist es, die Breite und Güte der interdisziplinären Rechtsforschung
abzubilden. Wir ermutigen Nachwuchswissenschaftler/innen, die
Gelegenheit zur Präsentation wahrzunehmen. Kongresssprache ist Deutsch,
Vorträge können aber auch auf Englisch oder Französisch gehalten
werden.
Veranstaltende Organisationen: Institut
für Rechts- und Kriminalsoziologie Wien, Vereinigung für Recht und
Gesellschaft, Forschungskomitee Rechtssoziologie und
Rechtswirklichkeitsforschung der SGS, Sektion Rechtssoziologie der DGS,
Institut für interdisziplinäre Rechtsforschung/Law and Society Institut
Berlin (LSI Berlin), Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit,
Juristische Fakultät der Universität Wien.
Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!
Poster zum
Ausdrucken und Aushängen
Zur Einreichung