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Recht ist überall. Es bestimmt, ob wir im Restaurant rauchen dürfen, wer den Blechschaden zu verantworten hat, wer nach der Scheidung wann und wie lange die Kinder zu sehen bekommt, oder wie meine Wahlstimme gezählt wird. Recht entscheidet darüber, ob und wie lange man für eine Straftat ins Gefängnis geht, ob mich mein Arbeitgeber entlassen oder der Staat meinen Computer mit Spionagesoftware infizieren darf, oder ob es sich lohnt, die Steuer zu hinterziehen oder doch eher philantrophisch tätig zu werden. In der Politik, Wirtschaft und Kultur – überall wirkt Recht. Wenn Sie wissen möchten, welches Recht gilt, fragen Sie ihren Anwalt, Ihre Rechtsprofessorin, oder Ihr Verfassungsgericht.


Aber wie wirkt Recht? Wer macht es (wirklich) und auf welche Weise? Was steht hinter dem „geltenden“ Recht und wie sieht die (Verfassungs-) Rechtswirklichkeit aus? Die Wirksamkeit von Recht betrifft Themen wie Einwanderungssteuerung, die Regulation von Technologie und Medien, die Gestaltung der Geschlechterverhältnisse, Antidiskriminierung, das Verhältnis von Religion und Staat oder auch den Wandel der Sozialpolitik. ‚Wie wirkt Recht’, fragt dabei auch nach den Grenzen des Rechts, etwa im angeblichen „Kampf der Kulturen“, oder auch bei existenziellen und medial vermittelten Fragen der Terrorbedrohung, des Klimawandels und der Gentechnik. Wirkt Recht überhaupt?
 
Der Kongress „Wie wirkt Recht? Interdisziplinäre Rechtsforschung zwischen Rechtswirklichkeit, Rechtsanalyse und Rechtsgestaltung“ vom 4. bis 6. September 2008 in Luzern ist die erste große internationale Veranstaltung zu diesen Themen, die gemeinsam von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz organisiert wird. Einige davon beschäftigten sich bereits mit der Organisation des internationalen Kongresses "Law and Society in the 21st Century", die im Juni 2007 in Berlin stattfand.

Vom 4.-6. September 2008 präsentieren an der Universität Luzern über 170 Vortragende in 44 Sessions Ergebnisse aus dem im Aufbau begriffenen interdisziplinären Forschungsfeld „Recht und Gesellschaft“ und ziehen eine Bilanz zur disziplinenübergreifenden Zusammenarbeit in der Rechtsforschung im deutschsprachigen Raum.

Der Kongress wendet sich nicht allein an die wissenschaftliche Fachöffentlichkeit. Journalistinnen und Journalisten aus den Ressorts Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur finden zahlreiche Anknüpfungspunkte, über aktuelle Probleme und Forschungen aus der Perspektive der „Rechtswirklichkeit“ zu berichten.

Presserelevante Auskünfte und Akkreditierungen erhalten Sie unter

WieWirktRecht (at) rechtssoziologie.info.

Gerne helfen wir Ihnen mit dem umfangreichen Programm weiter oder vermitteln Expertinnen und Experten für Interviews während des Kongresses.